Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai 2019 fordert die Mitgliedsstaaten zur Regelung der Aufzeichnung der täglich geleisteten Arbeitszeit auf.
Eine Zeiterfassung soll demnach ein verlässliches, objektives und leicht zugängliches System sein.
Auch in der deutschen Gesetzgebung gibt es bereits Aufzeichnungs- und Nachweispflichten.
Hinzu kommt, dass es flexible Arbeitszeitmodelle, verschiedene Beschäftigungsverhältnisse, verschiedene Arbeitsorte in Einklang zu bringen gilt.
Nebenbei muss der Unternehmer den Überblick über An- und Abwesenheiten, Überstunden und Urlaub behalten. Manuelle Erfassungen der Stunden auf Papier oder in einer Exceltabelle werden schnell unübersichtlich und bergen Fehlerpotential.

Daher ist es lohnenswert, über die Einführung einer Zeiterfassung nachzudenken und dabei folgende Fragen im Fokus zu haben:
  • Wie kann der Arbeitgeber den unterschiedlichen Aufzeichnungspflichten Rechnung tragen?
  • Wie kann der Arbeitgeber Nachweise über die tatsächlichen Arbeitszeiten erbringen?
  • Wie kann der Arbeitgeber tatsächliche Kenntnis über den Stand der Mehrarbeit, die Einhaltung der Ruhepausen und Pausenzeiten erhalten?
  • Wie kann der Arbeitgeber Manipulation der Arbeitszeit ausschließen?
  • Wie kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Nachweise zwei Jahre zur Verfügung stehen?
  • Wie kann der Mehrwehrt einer Zeiterfassung den Mitarbeitern verdeutlich werden?

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