Allgemeine Geschäftsbedingungen von BERRETZ IT- Systeme GmbH

1.Allgemeines: Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Vereinbarungen, Angeboten, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von BERRETZ IT-Systeme GmbH zugrunde. Alle abweichenden Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen und Nebenabreden oder abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner sind nur gültig, wenn BERRETZ IT-Systeme GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat.

2. Liefer-und Zahlungsbedingungen:. Alle Rechnungen , Vor-Ort-Leistungen und Schulungen sind sofort und ohne Abzüge in bar zu bezahlen, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Kunden behält sich BERRETZ IT-Systeme GmbH vor, weitere Lieferungen/ Leistungen nur gegen sofortige Barzahlung zu erbringen, auch wenn ursprünglich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges ist BERRETZ IT-Systeme GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, Leistungen und Lieferungen von BERRETZ IT-Systeme GmbH nach Lieferung und Installation auf ihre Beschaffenheit hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach erfolgter Lieferung /Installation schriftlich anzuzeigen , anderenfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Für andere Mängel gilt Gleiches, nachdem sie festgestellt worden sind.

4. Gewährleistung: Es gelten jeweils die gesetzlichen Gewährleistungszeiten, die am Tag der Lieferung Gültigkeit haben. Für Geschäftskunden gilt eine Gewährleistungszeit von 12 Monaten. Für Privatkunden gilt eine Gewährleistungszeit von 24 Monaten. BERRETZ IT-Systeme GmbH gewährleistet für diese Zeiträume, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Der Umfang der Gewährleistung bezieht sich dabei auf die Liefergegenstände. Arbeitszeiten, An-Abfahrten werden zu den jeweils gültigen Preisen berechnet. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, ebenso wie Gewährleistungsansprüche für Verschleiß- und Verbrauchsteile wie Toner, Disketten u.ä.. BERRETZ IT-Systeme GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden, die aus unsachgemäßer Verwendung oder Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen entstanden sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art entstanden sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne vorherige schriftliche Bestätigung durch BERRETZ IT-Systeme GmbH durchführt oder durchführen lässt.

5.Haftung: BERRETZ IT-Systeme GmbH haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur soweit der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen ist. Die Zusicherung einer Eigenschaft bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und erfolgt nicht mit der bloßen Bestätigung des Auftrages. BERRETZ IT-Systeme GmbH haftet nicht für Fehlerfreiheit gelieferter Software und Kataloge von Drittanbietern. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller. BERRETZ IT-Systeme GmbH haftet nicht für die Unversehrtheit oder Wiederbeschaffung der vom Kunden bereitgestellten Daten oder Programme. Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ursprünglich gespeicherten Daten und Programme mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. BERRETZ IT-Systeme GmbH überprüft, soweit technisch möglich, PC’s und Daten mit einer marktüblichen Virenschutzsoftware. BERRETZ IT-Systeme GmbH übernimmt jedoch keine Haftung für eine Virenfreiheit der PC’s und Daten der Kunden.

6. Rechtsverfügungen: Sämtliche Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von BERRETZ IT-Systeme GmbH. Forderungen gegen BERRETZ IT-Systeme GmbH darf der Kunde weder abtreten noch verpfänden. Aufrechnungen durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist in jedem Fall ausgeschlossen. BERRETZ IT-Systeme GmbH ist berechtigt vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Scheckproteste gegen den Kunden bekannt werden, Antrag auf Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder vereinbarte Zahlungsziele um mehr als 30 Tage überschritten werden.

7. Nebenabreden: Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Regelung wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen ächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

8. Gerichtsstand, geltendes Recht: Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Barleben.

 
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